Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsgrundlagen für Gutachtenaufträge beim Ingenieurbüro Honarmandi.
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Aufträge zwischen dem Ingenieurbüro Honarmandi (im Folgenden „Gutachter“) und dem Auftraggeber. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Gutachter stimmt ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Auftragserteilung
Ein Vertrag kommt durch die schriftliche oder mündliche Auftragserteilung und die Annahme durch den Gutachter zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
§ 3 Leistungsumfang
Das Gutachten umfasst insbesondere:
- Dokumentation des Schadenbildes
- Kalkulation der Reparaturkosten
- Feststellung einer merkantilen Wertminderung (soweit zutreffend)
- Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes und Restwertes (soweit zutreffend)
- Nutzungsausfall (soweit beauftragt)
Rechtsberatung ist nicht Bestandteil der Leistung.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach der Honorarvereinbarung oder der vereinbarten Berechnungsgrundlage. Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden kann je nach Haftung, Erforderlichkeit, Schadenhöhe und Einzelfall ein Erstattungsanspruch gegen den Schädiger beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherer bestehen; eine pauschale Kostenzusage ist damit nicht verbunden. Der Auftraggeber bleibt Vertragspartner und zur Zahlung verpflichtet, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.
§ 5 Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Fahrzeug zum vereinbarten Termin zugänglich zu machen und alle wesentlichen Informationen wahrheitsgemäß mitzuteilen. Vorschäden sind vollständig offenzulegen.
§ 6 Haftung
Der Gutachter haftet für Schäden durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung einer Kardinalpflicht und nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens. Für verdeckte, nicht erkennbare Folgeschäden kann keine Haftung übernommen werden.
§ 7 Urheberrecht am Gutachten
Das Gutachten ist urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber erhält das Recht, es für die Schadensregulierung zu verwenden. Eine weitergehende Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig.
§ 8 Vertraulichkeit
Der Gutachter behandelt alle im Rahmen des Auftrags erhaltenen Informationen vertraulich.
§ 9 Aufbewahrung
Gutachtenunterlagen werden 10 Jahre aufbewahrt und danach datenschutzkonform vernichtet.
§ 10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Augsburg.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
